Beratung - Assistenten
Am Anfang steht die Idee

Nach Beendigung des Studiums stellen viele fest, dass Ihr zukünftiger Beruf auch mit wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Der erste Arbeitsvertrag muss unterschrieben werden! Mit Themen wie Vergütungsformen, Wettbewerbsklausel etc. wird man plötzlich konfrontiert.
Die Berater der Conventus können Ihnen nicht nur die Angst nehmen, sondern bereiten Sie optimal auf Ihr Berufsleben vor.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Lösungskonzept, das nicht zuletzt mit den berufsrechtlichen und vertrags(zahn)ärztlichen Vorgaben in Einklang steht.
Die Berater der Conventus können Ihnen nicht nur die Angst nehmen, sondern bereiten Sie optimal auf Ihr Berufsleben vor.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Lösungskonzept, das nicht zuletzt mit den berufsrechtlichen und vertrags(zahn)ärztlichen Vorgaben in Einklang steht.
Durch unseren engen Kontakt zu Zahnärztekammern, Universitäten und Studenten haben wir die Möglichkeit, dem Praxisinhaber einen passenden Assistenten bzw. dem Assistenten eine Stelle nach seinen Bedürfnissen zu vermitteln.
Unsere Vorteile:
- überschaubares Angebot
- keine Kosten für Sie!
- Natürlich helfen wir Ihnen gerne bei den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten bezüglich der Assistententätigkeit!
Viele Zahnärzte stehen nach der der 2-jährigen Vorbereitungszeit vor der Fragestellung, wie es die nächste Zeit weiter gehen soll. Es ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten, seine berufliche Tätigkeit fortzuführen.
Die Entscheidung, ob man als angestellter oder Juniorpartner startet, muss mit folgenden Fragen beantwortet werden:
In der beigefügten Vergleichsrechnung schneidet auf den ersten Blick der Gewinnanteil eines Partners ohne Kapitalbeteiligung gleichwertig mit dem Netto-Gehalt eines Angestellten ab. In der Realität zahlen jedoch – insbesondere junge Ärzte – deutlich weniger Beiträge zum Altersversorgungswerk und Beiträge zu personenbezogenen Versicherungen, sodass hier rasch ein deutlicher Vorteil zugunsten der Selbstständigkeit (Partnerschaft ohne Kapitalbeteiligung) entsteht.
Letztlich schlägt der Gründungszuschuss mit mindestens ca. 1.000 € bis 2.400 € pro Monat im ersten Jahr netto (weil steuerfrei) auf Seiten des Gewinnanteils eines Partners zu Buche, sodass sich hier die Wagschale zumindest für ca. ein Jahr deutlich zum Praxiseinstieg als Partner neigt.
Eine Einzelfallbetrachtung anhand Ihrer persönlichen Daten ist letztlich unerlässlich.
Wir können bei uns exakt die Beiträge zum Altersversorgungswerk sowie Ihre individuellen Versicherungsbeiträge kalkulieren.
Damit bekommen Sie von uns exakte Zahlen für Ihre Entscheidungsfindung und die Basis für die weiteren Gespräche mit Ihrem zukünftigen Partner oder Arbeitgeber.
Die Entscheidung, ob man als angestellter oder Juniorpartner startet, muss mit folgenden Fragen beantwortet werden:
- Welche Vor- und Nachteile haben die Alternativen?
- Was kommt eigentlich am Monatsende für mich dabei heraus?
- Wie stelle ich mich besser?
- Wie denkt mein zukünftiger Praxispartner bzw. Arbeitgeber über das Thema?
- Was sind eigentlich Ihre Hauptintentionen?
- Möchten Sie überhaupt eine langfristige Partnerschaft, vorerst ohne Kapital (2 Jahre Kennenlernphase) und evtl. späterer Einkauf in die Praxis im Hinblick auf eine perspektivische Übernahme in x Jahren?
- Oder benötigen Sie lediglich einen Mitarbeiter/ Mitarbeiterin, der/die Sie entlastet, aber nicht mit entscheiden soll, schon gar nicht das Recht besitzt, in die Buchhaltung zu schauen?
In der beigefügten Vergleichsrechnung schneidet auf den ersten Blick der Gewinnanteil eines Partners ohne Kapitalbeteiligung gleichwertig mit dem Netto-Gehalt eines Angestellten ab. In der Realität zahlen jedoch – insbesondere junge Ärzte – deutlich weniger Beiträge zum Altersversorgungswerk und Beiträge zu personenbezogenen Versicherungen, sodass hier rasch ein deutlicher Vorteil zugunsten der Selbstständigkeit (Partnerschaft ohne Kapitalbeteiligung) entsteht.
Letztlich schlägt der Gründungszuschuss mit mindestens ca. 1.000 € bis 2.400 € pro Monat im ersten Jahr netto (weil steuerfrei) auf Seiten des Gewinnanteils eines Partners zu Buche, sodass sich hier die Wagschale zumindest für ca. ein Jahr deutlich zum Praxiseinstieg als Partner neigt.
Eine Einzelfallbetrachtung anhand Ihrer persönlichen Daten ist letztlich unerlässlich.
Wir können bei uns exakt die Beiträge zum Altersversorgungswerk sowie Ihre individuellen Versicherungsbeiträge kalkulieren.
Damit bekommen Sie von uns exakte Zahlen für Ihre Entscheidungsfindung und die Basis für die weiteren Gespräche mit Ihrem zukünftigen Partner oder Arbeitgeber.

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