Existenzgründung - Finanzierung


Welche Finanzmittel stehen Ihnen zur Verfügung?




Bei Finanzmitteln kann zwischen Eigen- und Fremdmitteln unterschieden werden. In der Regel erfolgt die Finanzierung der Praxisinvestitionen größtenteils durch Fremdmittel einer Geschäftsbank. Hier haben Sie eine große Auswahl: Neben den Sparkassen und Volksbanken bieten auch Privat- und Spezialbanken Konzepte für Existenzgründer an. Wenn Sie sich für eine Geschäftsbank entschieden haben, können Sie Mittel von öffentlichen Banken beantragen, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und den Landesbanken.

Mit Conventus wissen Sie, worauf es bei der Finanzierung ankommt

Ausschlaggebend für eine günstige Finanzierung ist eine gute Krediteinstufung, diese Einstufung nennt man in Banken auch Rating.

Kompetente Beratung lohnt sich deshalb für Sie: Lassen Sie sich von einem Experten zu Ihrem Banktermin begleiten, damit Ihre Interessen gewahrt werden.

Unser Tipp für Sie: Investieren Sie effizient mit der richtigen Finanzierungsdauer

Bei der Finanzierung ist die Dauer entscheidend. Man unterscheidet zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen. Die durchschnittliche Laufzeit aller Finanzierungsvorgänge sollte die tatsächliche Lebensdauer (AfA Zeitraum) der angeschafften Wirtschaftgüter nicht übersteigen.

Langlebige Wirtschaftsgüter wie Behandlungseinheiten oder Röntgengeräten sollten auch mit langfristigen Mitteln finanziert werden. Bei kurzfristigen Investitionen wie EDV oder Kleingeräten ist entsprechend eine kurzfristige Finanzierungsart zu wählen.

Worauf Sie noch achten sollten, damit Ihr Finanzierungsplan stimmt

Neben den Investitionskrediten müssen die laufenden Kosten wie Gehalt oder Miete am Anfang vorfinanziert werden. Sie haben hier die Wahl zwischen einem Betriebsmittelkredit und einer Kontokorrentlinie. Welche Option für Sie mehr Sinn macht, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – auf Wunsch beraten wir Sie gerne.

Denken Sie außerdem an die Besicherung Ihrer Kredite. Bei Ärzten und Zahnärzten reichen in der Regel einfache Besicherungen aus, die sich z.B. aus der Abtretung von Honoraren, Praxisräumlichkeiten und des Praxisinventars zusammensetzt. Eine Todesfallabsicherung zur Sicherung des Kredites ist bei den finanzierenden Banken Pflicht.



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