Existenzgründung - Was noch erledigt werden muss


Alles auf einen Blick




Auf dem Weg zur eigenen Existenz müssen Sie eine Reihe von Vorschriften und Formalitäten beachten, bevor Sie Ihre Praxis eröffnen können. Wir machen alle Maßnahmen für Sie transparent und geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Stationen und Anlaufstellen.

Betriebsnummer
Die Betriebsnummer ist an den Praxisinhaber gebunden und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden – nicht nur bei einer Neugründung, sondern auch bei einer Praxisübernahme. Meist reicht ein formloser Antrag aus. Die Nummer dient zur wirtschaftlichen Zuordnung in der Beschäftigungsstatistik. Fördermittel Als Existenzgründer werden Sie unterstützt – informieren Sie sich in unserem Themenbereich Fördermittel über ihre Vorteile.

Sobald Sie eigenes Personal in der Praxis beschäftigen, ist eine gesetzliche Unfallversicherung Pflicht. Melden Sie Ihr Team an – die Hauptverwaltung der zuständigen Berufsgenossenschaft hat Ihren Sitz in Hamburg:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Internet: www.bgw-online.de

Als Arzt oder Zahnarzt können Sie sich selbst freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.
Bevor es mit dem Praxisbetrieb losgehen kann, benötigen Sie eine Steuernummer. Zuständig dafür ist das Finanzamt Ihres Wohngebiets. Darum kümmert sich meist Ihr Steuerberater. Unter Ihrer Steuernummer geben Sie später die Lohnsteueranmeldung Ihrer Mitarbeiter ab.
Als Praxisinhaber sind Sie Arbeitgeber und damit für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihres Personals verantwortlich. Für eine reibungslose Abwicklung sollte Ihr Steuerberater sorgen.

Informieren Sie die zuständige Krankenkasse über die bevorstehende Praxiseröffnung und teilen Sie dort Ihre Praxisanschrift und den Zeitpunkt der Eröffnung mit.
Melden Sie dem Gesundheitsamt in einem kurzen Anschreiben, dass Sie sich mit einer Praxis niederlassen möchten.
Betreiben Sie in Ihrer Praxis ein Röntgengerät? Dann gibt es einige spezielle Auflagen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen Sie Angaben über den Typ der Röntgenanlage machen. Nehmen Sie am besten frühzeitig vor der Niederlassung Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt auf.
Setzen Sie auch das Versorgungswerk auf Ihre Liste und teilen Sie dort Ihre anstehende Niederlassung rechtzeitig mit. Wir empfehlen: Beantragen Sie für die ersten beiden Jahre den verminderten Beitrag – und sparen Sie so bares Geld.
Laut Berufsordnung sollten Sie der zuständigen Kammer gleich mitteilen, dass Sie eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen oder sich beruflich verändern. Dies kann in der Regel formlos erfolgen. Fällt Ihre neue Praxis in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kammer, steht dort für Sie zuerst eine Neuanmeldung an.


Als Ihr Gründercoach machen wir für Sie alle Formalitäten und Vorschriften transparent – damit Sie ruhig planen können und immer wissen, worauf es ankommt. Wir freuen uns, wenn wir Ihr Projekt begleiten und Sie mit unserer Erfahrung unterstützen dürfen.