Finanzierung - Leasing


Gehen Sie in der Finanzierung neue Wege – und erreichen Sie mit Conventus Ihr Ziel




Seit Basel II gibt es für die Finanzierung von Unternehmen andere Rahmenbedingungen – auch für Arztpraxen. Traditionelle Finanzierungsformen reichen nicht mehr aus, stattdessen werden neuartige Möglichkeiten der Finanzierung schon seit einigen Jahren immer wichtiger – beispielsweise das Leasing. Gerade für Praxisfinanzierungen ist das Leasing eine echte Alternative zum herkömmlichen Bankkredit.

Was ist Leasing genau?

Beim Stichwort Leasing (engl.: to lease = mieten, pachten) denkt man zuerst an Autos. Leasing-Verträge können sich aber auch für Arztpraxen lohnen – finanzieren können Sie damit unter anderem medizinisch-technische Geräte oder Ihre EDV-Ausstattung.

Das funktioniert so: Der Leasing-Geber überlässt dem Leasing-Nehmer einen Gegenstand zur Nutzung. Dafür wird ein monatliches Entgelt vereinbart, die Leasing-Rate. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlich und wirtschaftlich Eigentümer des geleasten Objekts und nimmt es in seine Bilanz auf.

Wenn der Leasing-Vertrag endet, geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück. Er kann aber auch vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten gekauft werden.

Leasing in Ihrer Praxis – so kann es konkret aussehen:

Stellen Sie sich vor, Sie möchten für Ihre Arztpraxis eine Röntgenanlage leasen. Ihr erster Ansprechpartner ist der Hersteller oder Händler der Anlage. Der geht zuerst davon aus, dass Sie Barzahler sind; erkundigen Sie sich nach Rabatten, Skonti und Vergünstigungen – Verhandeln lohnt sich meist.

Ihre zweite Anlaufstelle ist eine Leasing-Gesellschaft, mit der Sie einen Vertrag abschließen: Sie verpflichten zu regelmäßigen Ratenzahlungen – im Gegenzug beschafft und vermietet Ihnen die Leasing-Gesellschaft die Röntgenanlage.

Gegen Zahlung haben Sie die Röntgenanlage in Ihrer Praxis zur Verfügung, Eigentümer ist die Leasing-Gesellschaft. Sobald die Anlage bei Ihnen eintrifft, beginnt die Laufzeit des Leasing-Vertrags.

Steuerliche Vorteile Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das geleaste Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist.

Bilanzneutralität Wenn Sie einen Gegenstand leasen, erscheint er nicht in Ihrer Bilanz. Nur die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben verbucht – in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Der Leasing-Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen (Off-balance-sheet-Finanzierung).

Kalkulationsgrundlage Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst. Das heißt: Sie können dauerhaft und sicher kalkulieren.

Liquidität Die Leasing-Gesellschaft übernimmt die Finanzierung des Objekts. Dadurch gewinnt der Leasing-Nehmer einen größeren Handlungsspielraum für künftige finanzielle Entscheidungen. Außerdem ist die Abhängigkeit von Kreditinstituten wesentlich geringer.

„Pay as you earn”-Gedanke Die Leasing-Raten fallen parallel zur Nutzung des Gegenstands an – das geleaste Objekt finanziert sich quasi selbst (Effekt der Kostenkongruenz). Der Finanzierungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer, das heißt: Während Sie Raten bezahlen, erwirtschaften Sie gleichzeitig Gewinne aus dem Objekt. Damit können Sie die Belastung einer Vorausfinanzierung vermeiden.

Planungssicherheit Die Höhe der Leasing-Raten und die Vertragslaufzeit stehen von Anfang an fest – Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.

Individuelle Vertragsgestaltung Wenn es um die Vertragsgestaltung geht, können Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie Zahlungsweise individuell verhandelt und festgesetzt werden. Die Bedingungen können flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Kein Eigentumserwerb Nach Ablauf des Leasingzeitraums geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück. Sie sind nicht der Eigentümer, das heißt: Wenn Sie das Objekt eventuell nicht mehr benutzen, können Sie es auch nicht weiterverkaufen.

Hohe Gesamtkosten Im Vergleich zu einem Kauf durch Fremdfinanzierung liegen die Leasing-Raten für ein Objekt meist höher. Berücksichtigen die zusätzlichen Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen.

Vertragslaufzeit Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar. Die Leasing-Rate müssen Sie deshalb langfristig als Fixkosten einplanen.

Kündigungsgefahr Der Leasing-Geber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann es auch zu Schadenersatzforderungen kommen.