Finanzierung - Sicherheiten


Banken bauen bei der Kreditgewährung auf Sicherheiten




Mit einem Darlehen möchten Banken keinen Verlust machen, deshalb werden Schuldner immer auf Ihre Kreditwürdigkeit hin überprüft. Ist eine fristgerechte Rückzahllung der Zins- und Tilgungsleistungen wahrscheinlich, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit vergeben wird. Ein solider Finanzplan kann die Entscheidung der Bank dabei positiv beeinflussen.

Auch wenn vorher alles genau kalkuliert ist: Theoretisch kann es passieren, dass die Kreditfähigkeit durch unvorhergesehene Ereignisse beeinträchtigt und die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Eine Bank braucht deshalb Sicherheiten, auf die sie in einem solchen Fall zugreifen kann.

Diese Sicherheiten sind bei einer Praxisfinanzierung üblich:
  • Abtretung von Honorarforderungen
  • Abtretung von Ansprüchen aus einer Kapital- oder Risikolebensversicherung zur Absicherung des Todesfallrisikos – sowohl für die Bank als auch für die Familie
  • Sicherungsübereignung der Praxiseinrichtung
  • Bürgschaft des Ehegatten
(Im Zusammenhang mit solchen Sicherstellungen sind hin und wieder Einwände zu hören. Sie betreffen folgende Punkte:
  • Einschränkung der Verfügungsmöglichkeit
  • Abhängigkeit vom Kreditinstitut
  • Überbesicherung des Kreditinstitutes
Bei der Kreditvergabe geht es der Bank aber eigentlich um die Wirtschaftskraft als Sicherheit. An der Verwertung von Sicherheiten haben Banken prinzipiell kein Interesse. Die Nutzung von Forderungen an Patienten- oder Einrichtungsgegenständen aus der Praxis führt selten zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Bank und fast immer zur Zerschlagung der Praxis)