Fördermittel - Darlehenszuschuss


Jeder Zins zählt – der Staat fördert Sie dabei




Was ist der Darlehenszuschuss?

Bevor Ihre Praxis Ihren Patienten, Ihren Angestellten und Ihnen selbst Gewinn bringen kann, müssen Sie eine tragfähige Basis für Ihre Existenz schaffen. Am Anfang stehen deshalb für Sie Investitionen an – für Gründung, Erweiterung, Modernisierung etc.

Unterstützt werden Sie bei der Finanzierung Ihrer Praxis vom Staat – durch zinsgünstige, öffentliche Darlehen.

Damit Sie von dieser Förderung profitieren können, müssen Sie den Antrag bei der (Haus-)Bank stellen.

Diese Vorteile bieten Ihnen öffentliche Darlehen:
  • eine bis zu 80 %ige Haftungsfreistellung – eine Sicherheit für Ihre Hausbank
  • feste Zinssätze mit bis zu 20 Jahren Zinsbindung
  • Vereinbarung von tilgungsfreien Jahren bzw. Möglichkeit der Endfälligkeit
  • außervertragliche Darlehensrückzahlungen (tägliche Kündigung)
  • günstige Zinssätze besonders bei der Finanzierung von kurzlebigen Investitionen und Betriebsmitteln
Die staatlichen Hilfen können Sie sich meist nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen – z.B. können Sie ein Darlehen der Landesbank mit Förderprogrammen der KfW kombinieren.

Als Arzt bzw. Zahnarzt können Sie folgende Programme für Ihre Investitionen beantragen:

Der Unternehmerkredit ist zur Finanzierung von langfristigen Investitionen gedacht. Dazu gehören beispielsweise: Anschaffung medizinisch-technischer Geräte oder die Kosten für die Übernahme einer Praxis bzw. entsprechender Räumlichkeiten.

Sie können sowohl in der Gründungsphase als auch mit einer bereits bestehenden Praxis von dem Programm profitieren. Existenzgründer werden aber nur dann gefördert, wenn die Gründung eine Haupterwerbsgrundlage darstellt.

Die Förderung besteht in der Zurverfügungstellung von zinsgünstigen Darlehen. Die Kredite haben unterschiedliche Laufzeiten. Die Tilgungsdarlehen beginnen mit Laufzeiten zwischen zwei und zwanzig Jahren und haben die Möglichkeit der Tilgungsfreiheit zwischen eine bis drei Jahren. Endfällige Darlehen bestehen nicht!

Die Auszahlung erfolgt in allen Fällen mit 100%. Der Zinssatz wird bis zu zehn Jahre fest vereinbart.

Die Kredite sind nicht vorzeitig und nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlbar.
Neben dem Unternehmerkredit für Investitionen gibt es auch ein Programm zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Damit können vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden.

Für die Förderung gibt es bestimmte Voraussetzungen: Die vermittelnde Geschäftsbank muss dem Unternehmen bzw. der Praxis positive Zukunftsaussichten bescheinigen, das heißt: Das Unternehmen muss grundsätzlich wettbewerbsfähig sein. So soll vermieden werden, dass Konzepte finanziert werden, die keine wirtschaftlichen Erfolgschancen haben.

Sind die Bedingungen erfüllt, können die Betriebsmittel zu 100% finanziert werden. Gefördert wird durch ein zinsgünstiges Darlehen. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal sechs Jahre - ein Jahr davon ist tilgungsfrei. Die Bedingungen sind dieselben wie bei dem Unternehmerkredit für Investitionen.
In einigen Bundesländern können Investitionen durch die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung gefördert werden.

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (und damit auch Praxen), die das Potential haben, sich im freien Markt zu behaupten – dadurch werden Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen.

Profitieren kann ein Unternehmer bzw. Praxisinhaber von dem Programm ab dem dritten Jahr nach der Gründung: Dann können Investitionen und der Betriebsmittelbedarf vollständig finanziert werden. Dazu gehören: Ausgaben für medizinisch-technische Geräte, Ausgaben für Material und die Kosten für die Übernahme einer Praxis oder entsprechender Räumlichkeiten.

Die Tilgungsdarlehen beginnen mit Laufzeiten zwischen fünf und zwanzig Jahren und haben die Möglichkeit der Tilgungsfreiheit zwischen eins bis drei Jahren. Endfällige Darlehen bestehen nicht.

Die Auszahlung erfolgt in allen Fällen mit 100%. Der Zinssatz wird für bis zu zehn Jahre fest vereinbart.

Die Kredite sind nicht vorzeitig und nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlbar.