Fördermittel - Einstellungszuschuss
Ihre Neugründung muss effizient sein – der Einstellungszuschuss hilft dabei

Was ist der Einstellungszuschuss?
Wenn Sie eine Praxis gründen, sind Sie für Ihre Patienten da. Gleichzeitig fördern Sie auch die Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze, deshalb fördert der Staat Sie – durch einen Zuschuss bei der Einstellung von Mitarbeitern.
Welche Voraussetzungen muss meine Praxis erfüllen?
Seit der Niederlassung Ihrer Praxis dürfen nicht mehr als zwei Jahre vergangen sein, und Sie dürfen höchstens fünf Mitarbeiter beschäftigen. Beantragen Sie den Zuschuss unbedingt, bevor Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Welche Voraussetzungen muss mein Arbeitnehmer erfüllen?
Als Arbeitgeber bekommen Sie den Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn bei Ihrem potentiellen Mitarbeiter folgende Kriterien gegeben sind:
Der Einstellungszuschuss kann höchstens für 2 Arbeitnehmer gleichzeitig und nicht länger als zwölf Monate bezahlt werden. Die Höhe beträgt 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Wenn Sie eine Praxis gründen, sind Sie für Ihre Patienten da. Gleichzeitig fördern Sie auch die Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze, deshalb fördert der Staat Sie – durch einen Zuschuss bei der Einstellung von Mitarbeitern.
Welche Voraussetzungen muss meine Praxis erfüllen?
Seit der Niederlassung Ihrer Praxis dürfen nicht mehr als zwei Jahre vergangen sein, und Sie dürfen höchstens fünf Mitarbeiter beschäftigen. Beantragen Sie den Zuschuss unbedingt, bevor Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Welche Voraussetzungen muss mein Arbeitnehmer erfüllen?
Als Arbeitgeber bekommen Sie den Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn bei Ihrem potentiellen Mitarbeiter folgende Kriterien gegeben sind:
- Ihr Arbeitnehmer hat unmittelbar vor seiner Einstellung bei Ihnen insgesamt drei Monate Arbeitslosengeld oder Transferkurzarbeitslosengeld erhalten.
- Er hat eine Beschäftigung ausgeübt, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde.
- Er hat an einer nach dem SGB III geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
- Ihr Arbeitnehmer erfüllt die Voraussetzungen, um Entgeltersatzleistungen bei beruflicher Weiterbildung oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld) zu erhalten und ohne die Leistungen nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.
Der Einstellungszuschuss kann höchstens für 2 Arbeitnehmer gleichzeitig und nicht länger als zwölf Monate bezahlt werden. Die Höhe beträgt 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

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