Fördermittel - Gründercoaching


Das Coaching zu Ihrem Erfolg – der Gründercoachingzuschuss




Was ist Gründercoaching?

Beim Aufbau einer eigenen Existenz braucht man starke und erfahrene Partner an seiner Seite – das Gründercoaching macht es möglich. Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) haben bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung Anspruch auf Coaching- und Beratungsmaßnahmen. Das gilt auch für alle jungen Arzt- und Zahnarztpraxen – der Zuschuss deckt einen Teil des Beraterhonorars. Für Sie bedeutet das: Mehr Beratung für weniger Geld.

Wie kann ich von dem Coaching profitieren?

Sitz und Geschäftsbetrieb Ihrer Praxis müssen in Deutschland sein. Die Förderung durch die KfW Mittelstandsbank läuft über einen Regionalpartner. Das Coaching steht Ihnen offen, wenn Sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung Ihrer Praxis einen Antrag stellen.

Stichtag für die Existenzgründung ist der Tag der Anmeldung beim Finanzamt. Genau bis zu einem Jahr darauf muss man den Vertrag über das Gründercoaching mit dem Berater abgeschlossen haben und dem Regionalpartner zugesandt haben – analog beim fünf-Jahreszeitraum.

Wie hoch ist der Zuschuss für das Gründercoaching?

Das Coaching muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein, die Frist beginnt mit der Zusage. Zugrunde gelegt wird ein maximales Beraterhonorar von 6.000 Euro netto. Dieses Budget können Sie auch splitten und mehrere Teilaufträge vergeben – so können Sie sich nach Bedarf ein Beraterteam in Anspruch nehmen.

Damit Sie sich noch im förderfähigen Rahmen bewegen, darf das Tageshonorar Ihres Beraters 800 Euro nicht überschreiten. Nicht gefördert werden Fahrtkosten und Mehrwertsteuer.

Mit welcher Summe Sie konkret rechnen können, hängt von Ihrem regionalen Standort ab. Für die neuen Bundesländer und den Regierungsbezirk Lübeck gilt: Der Zuschuss beträgt 75% oder maximal 4.500 Euro.
In den alten Bundesländern und in Berlin bekommen Sie einen Zuschuss von 50% oder maximal 3.000 Euro.

Sonderkonditionen bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Der Aufbau einer selbständigen Existenz kann der Weg aus der Arbeitslosigkeit sein und neue Perspektiven schaffen. Die Unterstützung ist hier besonders hoch: Der Zuschuss für das Gründercoaching beträgt bis zu 90%.

Wenn Sie von Gründercoaching Deutschland, der speziellen Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, profitieren möchten, müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Entscheidend ist dabei die Unterzeichnung des Coachingvertrags. Beachten Sie: Vor der Zusage der KfW darf noch kein Coachingvertrag abgeschlossen sein.

Unser Tipp – Informieren Sie sich vorher genau, was gefördert wird und was nicht:
Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.

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