Fördermittel - Gründungszuschuss


Förderung von Anfang an – der Gründungszuschuss für Existenzgründer




Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung der Agentur für Arbeit. Gefördert werden Existenzgründer (zuvor als Arbeitnehmer beschäftigt), die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Wenn Sie sich also durch Neugründung, Übernahme oder den Einstieg in eine Praxis selbständig machen möchten, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Gründungszuschuss. Allerdings liegt dieser im Ermessen der jeweiligen Agentur für Arbeit.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Förderung läuft 6 Monate und soll in dieser Zeit Lebensunterhalt und soziale Sicherung garantieren. Der Gründungszuschuss kann bis zu 18.600 € betragen - wir haben verschiedene Beispiele für Sie durchgerechnet:

Gründunszuschuss [PDF]

Der Gründungszuschuss wird steuerfrei gezahlt und unterliegt nicht dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt: Der Zuschuss wird nicht zu ihrem sonstigen Einkommen addiert, um Ihren Steuersatz zu ermitteln. Ihre Steuern steigen nicht an, und Sie können die Summe des Gründungszuschusses vollständig ausschöpfen. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bewilligten Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Als Arzt oder Zahnarzt sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich und Ihre Familie zu versichern. Deshalb bekommen Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag von 300 € ausbezahlt - das ist die Summe, die das Arbeitsamt ansonsten direkt für Ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abführen würde.

Für Ihre erwirtschafteten Einnahmen gibt es keine Obergrenze: Sie können neben dem Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen und müssen Ihre Verdienste nicht dem Arbeitsamt melden. Der Gründungszuschuss unterliegt nicht der Einkommensteuer und ist kein Kredit, das heißt: Sie müssen die Gelder nicht zurückzahlen und können Sie fest in Ihr Konzept einplanen.

Sie haben als Arbeitnehmer Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt, um sich selbständig zu machen? Informieren Sie sich hier über die neuen Regelungen für Sperrzeiten der Agentur für Arbeit.