Fördermittel - Praxismarketingzuschuss
Ihr Praxismarketing verlangt nach Profis – der Praxismarketingzuschuss unterstützt Sie dabei

Was ist der Praxismarketingzuschuss?
Sie haben medizinisches Know-How. Sie haben eine genaue Vorstellung, wie Sie sich jeden Tag für Ihre Patienten einsetzen möchten. Und Sie haben einen Plan für Ihr ganz persönliches Projekt. Jetzt braucht Ihre Praxis noch ein Gesicht, das ihre Stärken zeigt und Ihre Fähigkeiten zur Geltung bringt.
Dafür gibt es das Programm „Förderung von Unternehmensberatung“. Das bedeutet für Sie als niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt: Sie bekommen EU-Fördermittel für eine Design- und Marketingberatung – damit Ihre Praxis leistungsstark und fit für den Wettbewerb wird.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler. Das heißt, auch Sie als niedergelassener Arzt können einen Antrag stellen und von dem Praxismarketingzuschuss profitieren.
Was genau wird mit dem Praxismarketingzuschuss gefördert?
Gefördert werden die Kosten für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung – im Mittelpunkt stehen dabei das Design von Produkten und Dienstleistungen, aber auch Marketingmaßnahmen. Die Marketingberatung soll dem Verkauf "nachfragegerechter Produkte und Dienstleistungen dienen", also etwa IGeL bzw. GOZ Leistungen.
Konkret kann das so aussehen: Sie entwickeln mit einem Experten das Corporate Design und entscheiden, wie Ihre Praxis aussehen soll. Oder Sie lassen sich von professionellen Kommunikations- und Grafikdesignern die Flyer gestalten, die Ihre Praxis regional bekannt machen. Oder Sie lassen sich sogar ganz neue Gebäude planen – alles kompetent und professionell.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Sie bekommen 50% Ihrer Kosten bezuschusst. Die Höchstgrenze liegt bei 400 Euro pro Tag.
Was Sie noch beachten müssen
Der Praxismarketingzuschuss bezieht sich nur auf die begleitende oder konzeptionelle Beratung. Die anschließende Umsetzung des Marketingkonzepts wird nicht gefördert.
Die Beratung muss mindestens sieben Tage stattfinden, darf aber nicht länger als 25 Tage dauern.
Eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Sie die Fördermittel bekommen ist, dass Sie einen Berater der bei der Beraterbörse der KfW akkreditiert ist, engagieren. Denken Sie außerdem daran, die ganze Marketing- und Designberatung zu dokumentieren – am Ende müssen Sie nämlich zum Beispiel Kostenermittlung, Beraterleistung und das erarbeitete Konzept nachweisen.
Sie haben medizinisches Know-How. Sie haben eine genaue Vorstellung, wie Sie sich jeden Tag für Ihre Patienten einsetzen möchten. Und Sie haben einen Plan für Ihr ganz persönliches Projekt. Jetzt braucht Ihre Praxis noch ein Gesicht, das ihre Stärken zeigt und Ihre Fähigkeiten zur Geltung bringt.
Dafür gibt es das Programm „Förderung von Unternehmensberatung“. Das bedeutet für Sie als niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt: Sie bekommen EU-Fördermittel für eine Design- und Marketingberatung – damit Ihre Praxis leistungsstark und fit für den Wettbewerb wird.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler. Das heißt, auch Sie als niedergelassener Arzt können einen Antrag stellen und von dem Praxismarketingzuschuss profitieren.
Was genau wird mit dem Praxismarketingzuschuss gefördert?
Gefördert werden die Kosten für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung – im Mittelpunkt stehen dabei das Design von Produkten und Dienstleistungen, aber auch Marketingmaßnahmen. Die Marketingberatung soll dem Verkauf "nachfragegerechter Produkte und Dienstleistungen dienen", also etwa IGeL bzw. GOZ Leistungen.
Konkret kann das so aussehen: Sie entwickeln mit einem Experten das Corporate Design und entscheiden, wie Ihre Praxis aussehen soll. Oder Sie lassen sich von professionellen Kommunikations- und Grafikdesignern die Flyer gestalten, die Ihre Praxis regional bekannt machen. Oder Sie lassen sich sogar ganz neue Gebäude planen – alles kompetent und professionell.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Sie bekommen 50% Ihrer Kosten bezuschusst. Die Höchstgrenze liegt bei 400 Euro pro Tag.
Was Sie noch beachten müssen
Der Praxismarketingzuschuss bezieht sich nur auf die begleitende oder konzeptionelle Beratung. Die anschließende Umsetzung des Marketingkonzepts wird nicht gefördert.
Die Beratung muss mindestens sieben Tage stattfinden, darf aber nicht länger als 25 Tage dauern.
Eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Sie die Fördermittel bekommen ist, dass Sie einen Berater der bei der Beraterbörse der KfW akkreditiert ist, engagieren. Denken Sie außerdem daran, die ganze Marketing- und Designberatung zu dokumentieren – am Ende müssen Sie nämlich zum Beispiel Kostenermittlung, Beraterleistung und das erarbeitete Konzept nachweisen.

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