Fördermittel - Unsere Leistung


Conventus berät Sie – unabhängig, flexibel und kompetent.




Sie sind existenzgründender oder niedergelassener Arzt oder Zahnarzt und erfüllen damit die Kriterien der Kleinen Mittelständischen Unternehmen (KMU) – deshalb stehen Ihnen Fördermittel zur Verfügung.

Ihr Berater muss bei der KfW Mittelstandsbank akkreditiert sein. Voraussetzungen dafür sind eine Mindestjahresanzahl von Erfahrung in der Beratung und eine nachgewiesene Mindestreferenzanzahl zufriedener Kunden.

Die Conventus GmbH und ihre Berater sind akkreditiert – deshalb können wir für Sie Fördermittel beantragen.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit uns – völlig unverbindlich. Wir sprechen über Ihre Pläne und Ihre Beratungswünsche, denn bei uns stehen Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Gründung oder begleiten Ihre etablierte Praxis mit branchenerfahrener Beratung – immer genau da, wo Sie uns brauchen.


Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns für Sie um alles Notwendige:
  • Wir bearbeiten für Sie die kompletten Antragsunterlagen
  • Wir verfassen die notwendigen Beratungsberichte und Stellungnahmen
  • Wir erledigen für Sie alle Formalien und sorgen für einen reibungslosen Ablauf mit den Behörden
  • Wir beraten Sie zur Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
Mit unserer kompletten Dienstleistung können Sie voll von Ihren Fördermitteln profitieren – unkompliziert und effizient.

Wir punkten nicht durch leere Versprechungen, sondern durch Leistung, das heißt: Wir geben keine Garantie, aber wir geben unser Bestes – bisher mit 100% Erfolg.

Unsere Stärken sind deutschlandweit einmalige Erfahrung und Kompetenz. Deshalb vertrauen wir auf uns und auf Sie: Wir sind offen für eine erfolgsorientierte oder erfolgsabhängige Vereinbarung für die Bezahlung unserer Leistung – sprechen Sie uns darauf an.


Sie beauftragen uns für die Existenzgründungsberatung oder/und für Beratungen nach der Gründung/Übernahme Ihrer Praxis? Dann werden zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten gefördert.

Der Staat möchte Sie damit unterstützen, sich für eine unabhängige Beratung zu entscheiden: Hier geht es dem Berater nicht um undurchsichtige Provisionen, sondern einzig um Ihren Vorteil.

Die Zuschüsse für unsere umfassende Existenzgründungsberatung stammen aus den Förderungsprogrammen der einzelnen Bundesländer. Die Höhe schwankt je nach Bundesland zwischen 1.200 und 9.100 Euro.

Für die Existenzgründungsberatung bietet die Conventus GmbH ein besonders umfassendes Beratungsangebot – informieren Sie sich online und setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung.

Die Kosten für die Existenzgründungsberatung richten sich nach Ihrem Vorhaben und Ihrem Standort und werden im Vorfeld mit Ihnen zusammen genau festgelegt – bei uns sind Sie immer über alles informiert.
Existenzgründung ist ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat dafür im Auftrag der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales das Programm "Gründercoaching Deutschland" ins Leben gerufen.

Das Programm hat ein spezielles Förderfenster mit besonders attraktiven Konditionen geöffnet: Wenn Sie Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, bekommen Sie sogar 90 Prozent Ihrer Beratung bezuschusst.

Allerdings kann die Förderung nur in den ersten zwölf Monaten nach Gründung oder Niederlassung beantragt werden.
Die Praxisgründung liegt bereits hinter Ihnen? Sie merken, dass Ihr Praxisteam noch nicht richtig eingespielt ist? Ihre Abrechnungen sind nicht optimal? Oder Ihre Strategie ist einfach noch nicht hundertprozentig aufgegangen? Sie können uns auch nach der Gründung beauftragen. Wir unterstützen Sie in den ersten Jahren nach der Gründung, damit Sie sich mit Ihrem Konzept etablieren.

Es werden hier bis zu 75 Prozent der Beratungskosten gefördert, bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Euro. Diese Förderung stammt auch aus dem Programm "Gründercoaching Deutschland". Die Beratungsleistungen können bis maximal 6.000 Euro abgefragt werden.
Wir sind in jedem Stadium Ihrer Selbständigkeit für Sie da, damit Sie langfristig auf Erfolgskurs gehen. Liegt der Schritt in die eigene Praxis bei Ihnen länger als 5 Jahre zurück, bekommen Sie Fördermittel für eine so genannten Unternehmensberatung. Es werden bis zu 75 Prozent (neue Bundesländer) oder 50% (alte Bundesländer) der Beratungskosten erstattet.

Maximal beträgt der Zuschuss weiterhin 1.500 Euro je Beratung. Auch allgemeine Beratungen können wiederholt (bis zu zweimal) gefördert werden. Damit stehen hier insgesamt nochmal bis zu 3.000 Euro Beratungskostenzuschuss zur Verfügung, damit Ihr Zugang zu professioneller Beratung gegen Entgelt gesichert ist.

Wie bei Förderinstrumenten üblich, besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Jeder Zuschussantrag wird vom zuständigen Amt oder der zuständigen Behörde individuell auf seine Förderfähigkeit, d.h. hinsichtlich der formellen und inhaltlichen Anforderungen der Richtlinien, geprüft.


Die Conventus GmbH hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Existenzgründungen durch Niederlassung, Übernahme oder Kooperation in der Praxis beratend begleitet.

In allen Fällen war die Auszahlung der Zuschüsse nach der Dokumentation unserer Beratungsleistungen erfolgreich. Gerne beantworten Ihnen weitere Fragen – kontaktieren Sie uns.